Aber dass Tempo 30 in der Stadt die Gefährdungslage massiv reduzieren würde, wird gezielt ignoriert. Diese heilige Kuh wird nicht angefasst.
Man könnte ja mal generell Tempo 30 großzügig im Schulbereich einrichten (Wunschdenken: Wohngebiete generell 30, oder gar Innerorts generell 30, Durchgangsstraßen meinetwegen 50, WENN vernünftige Radwege (modell Amsterdamm zb) vorhanden sind), gutes Radwegenetz dahin um Elterntaxen aufs Rad zu motivieren und dann bitte die 30 Zonen auch durchsetzen (ja, heißt regelmäßig blitzen und vielleicht mal über ne Anhebung der Strafen nachdenken, Härtefall im Schulbereich oder so).
Am Ende läuft es wie auf den Autobahnen:
- Zu viele Unfälle
- 30 Zone wird wegen zu vielen Unfällen eingerichtet
- Zahl der Unfälle verringert sich
- 30 Zone wird abgeschafft weil Unfälle sich verringert haben
- Unfälle steigen auf unverantwortbares Niveau an
Wer hätte das erahnen können
Ich würde eine Stufe weitergehen. Im Umkreis von 100 m um eine Schule grundsätzlich Spielstraße, ausgenommen die Schule steht zu nah an einer Hauptstaße. Da sollen meinetwegen dann noch 30 erlaubt sein.
Halteverbot im Umkreis von 100 m um die Schule, ausgenommen Anwohner mit Parkausweis, oder Eltern die nachweislich ein gehbehindertes Kind bringen müssen.
Radwegenetz mit zwei Richtungen je Straßenseite und Zebrastreifen an allen Zubringerstraßen.
Dazu Möglichkeiten für die Schule vereinfacht bei Verstößen Foto- oder Videoaufnahmen zu machen und bei Polizei und Ordnungsamt anzuzeigen.
Es ist schon peinlich wie lange ich von dem Post verwirrt war, weil mein Gehirn entschied da jetzt das ‘Schwulengefälle’ zu lesen.
Heute durfte ich an einer verpflichtenden Brandschutzschulung meines AG teilnehmen, weil jährlich ca. 400 Brandopfer ums Leben kommen und da müsse man schließlich etwas tun!
Aber völlig normal bzw keine gesetzlich verpflichtenden regelmäßigen Schulungen erforderlich: Im Jahr 2022 verunglückten in Deutschland 25.806 Kinder im Straßenverkehr. 51 Kinder wurden dabei getötet; 24 Kinder starben als Mitfahrende in Pkw, 21 als zu Fuß Gehende und 6 als Radfahrende. Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Verkehrssicherheit/verkehrssicherheit-kinder.html