Der Prozessvertreter der Schufa ist mit dem Urteil des EUGH nicht einverstanden und sieht viele Probleme aus die EU zukommen.
Ich habe versucht, den Text und die Standpunkte des Autors zu verstehen, ganz klar ist es mir aber nicht. Und spätestens bei den Vergleichen am Ende kenn ich mich gar nicht mehr aus:
Selbst der Umweg des Taxifahrers, der nach Navi fährt, wäre eine automatisierte Entscheidung, die nach der DSGVO unzulässig wäre, sofern sie dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Ich habe versucht, den Text und die Standpunkte des Autors zu verstehen, ganz klar ist es mir aber nicht.
Die Auflösung kommt am Schluss: Der Autor Prof. Dr. Gregor Thüsing […] war selbst Prozessvertreter vor dem EuGH für die SCHUFA.
Er wird/wurde gut bezahlt, diesen Standpunkt einzunehmen. Der Text wurde geschrieben, weil dafür bezahlt wurde, nicht weil Leute von der Wichtigkeit und Richtigkeit überzeugt waren.
Der EuGH, gut bezahlt, um solche Argumente zu durchdringen, war nicht überzeugt. Man kann also ruhig davon ausgehen, dass da nichts weiter zu verstehen ist.
Der Vertreter der Schufa lobbyiert einfach für seine eigene Organisation. Offensichtlich fallen ihm keine wirklich guten Beispiele ein, so dass er dann auf diesen wirklich kruden Vergleich kommt.
Selbst wenn hier personenbezogene Daten betroffen sein sollten, was ich nicht sehe, wird die Entscheidung hier eben nicht automatisiert getroffen. Das Navi im Taxi ist ein Hilfsmittel, das sowohl vom Fahrer als auch vom Fahrgast regelmäßig überstimmt wird. Wahrscheinlich haben die allermeisten von uns schon einmal vom Taxifahrer einen vermeintlich „schnelleren“ Weg empfohlen bekommen, und im Gegenzug haben auch einige von uns dem Taxifahrer schon einmal einen bevorzugten Weg ins Büro oder nach Hause genannt.
Anders sieht es bei der Kontoeröffnung oder dem Stromvertrag aus, die schon auf der Webseite abgelehnt werden, weil der Schufa-Score nicht stimmt.
Bei den weniger abstrusen Beispielen stört es wohl nur die Schufa und ihre Kunden, wenn eine menschliche Kontrolle notwendig ist. Als Privatperson dürfte es dagegen keine gravierenden Nachteile geben, wenn bei einem Treffer auf irgendeiner Terrorpanikliste noch einmal ein Sachbearbeiter die Daten abgleicht, bevor die automatische Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt.