Die Richtlinie geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, indem sie auch kleinere Firmen einbezieht. Das EU-Gesetz soll schon ab 500 Beschäftigten gelten, während die Grenze in Deutschland ab 2024 bei 1.000 Arbeitnehmer:innen liegt. Und es soll eine schärfere Haftung gelten: Geschädigte Arbeiter:innen in fernen Ländern können die hiesigen Auftraggeber leichter auf Schadenersatz verklagen.
Zusammenfassung:
Das Lieferkettengesetz der EU ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch eine späte Reaktion auf die Katastrophe von Rana Plaza. Beim Einsturz der Textilfabrik in Bangladesch vor zehn Jahren starben über 1.000 Arbeiter:innen. Dank der EU-Richtlinie werden viele Unternehmen künftig darauf achten müssen, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Diese Regulierung trägt dazu bei, die Lage der Beschäftigten weltweit zu verbessern.:::