Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm.
Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Wie ein echter Mann mit Beißen und Fuchteln. Die Strafe hätte deutlich höher ausfallen können, gerne auch mit Haft.
Wenn Hunde sich in die Ecke gedrängt fühlen, dann beißen sie. Allerdings will ich Hunden nicht unterstellen, so niveaulos zu sein wie AfD-Politiker.
Wichtig hier: im Zusammenhang mit solchen Aktionen immer betonen, dass sich diese Leute als Politiker bezeichnen.