Rare Polizei W

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Der AfD-Politiker postete daraufhin später ein Foto einer Teilnehmerin der Protestaktion, die er offenbar als Organisatorin der Aktion ausgemacht hatte, auf Facebook.

Ist nicht allein das schon strafbar?

Das Kunsturheberrechtsgesetz verbietet außerdem die Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung. Wer sich ohne sein Einverständnis zum Beispiel auf TikTok wiederfindet, kann die Plattform dazu auffordern, den Beitrag zu löschen. Der Täter muss mit einer Geld- oder sogar Gefängnisstrafe rechnen.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/fotos-datenschutz-strafrecht-100.html

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Schöne Hexenjagt gestartet, aber wenn Mal wieder etwas passiert war es nur eine n bedauerlicher Einzelfall… Schon klar

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Warum sehen die von der AFD immer so aus, als wär ihr Stammbaum ein Kreis?

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Ich glaub ja echt nicht an Besessenheit durch Dämonen und so, aber manchmal machen die Rechten es mir echt schwer…

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Wehrhafte Demokratie

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