Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden.
Halte ich für falsch. Opfer sollten das Recht haben von einer Person untersucht zu werden deren Geschlecht nicht mit dem des Täters übereinstimmt. Insbesondere bei männlichen Opfern die noch nicht volljährig sind ist ja z.B. oft auch ein männlicher Täter beteiligt.
Jeder sollte das recht haben, von einer Person untersucht zu werden, die er sich selbst aussuchen kann.
Grundsätzlich gebe ich dir recht wobei es halt deutlich schwieriger ist den Kliniken, Polizeidienststellen,… vorzuschreiben “für jedes mögliche Opfer müsst ihr jemand vorhalten der dessen unbekannten Anforderungen entspricht”.
Das Opfer soll selbst bestimmen, niemand muss irgendwen für irgendwas vorhalten.