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Gerecht würde sich auch § 344 Abs. 2 StGB (Verfolgung Unschuldiger) anfühlen.

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Es ist ein Unding, dass Videoaufnahmen bei uns in fast allen Zusammenhängen verboten sind. Darüberhinaus nehmen es sich Polizisten immer wieder heraus, Menschen widerrechtlich mit Drohungen oder Gewalt vom Filmen abzuhalten.

Dabei sieht man immer deutlicher, dass Videoaufnahmen sehr hilfreich sind im Kampf gegen staatliche Willkür, oft das einzige was helfen kann.

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Es ist ein Unding, dass Videoaufnahmen bei uns in fast allen Zusammenhängen verboten sind.

Weder sind sie verboten noch ist es ein Unding, wenn du Aufnahmen nicht veröffentlichen bzw. tätigen darfst. Letzteres ist ein Grundrecht. Bei uns hat nicht der Mob über Schuld und Unschuld zu urteilen und nur weil andere nach 10 Sekunden Weiterscrollen die Aufnahme schon wieder vergessen haben, bedeutet es nicht, dass die Verbreitung keine Konsequenzen für die Abgebildeten haben wird.

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Die Polizei filmt aber selbst (und teilweise sogar mit Körperkamera) und nimmt sich dann raus, was ggf. vor Gericht verwertet werden kann.

Ich habe letztens zum ersten Mal in meinem Leben den Notruf gerufen, weil ich jemanden verletzt (und vermutlich unter Drogen) vorfand. Es kam neben dem Krankenwagen sofort ein Streifenwagen mit und der Verletzte (Ausländer, mehr weiß ich nicht) ist aus Angst und wohl auch wegen der Drogen ausgerastet, weil Polizei da war. Er lief also weg. Es kam immer mehr Polizei, er lag plötzlich mit den Verletzungen auf dem Beton und ein Polizist saß ihm mit dem Knie im Nacken.

Die Polizei erlaubte es nicht, zu filmen oder zu fotografieren, mit dem zynischen Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Verletzten. Ich wurde als Schaulustiger bezeichnet (obwohl ich selbst den Notruf gemacht hatte) und hörte, wie die Polizei Beschreibungen vermutlich meiner Kleidung weitergab. Die Polizei hatte natürlich Korperkameras. Der Verletzte wird wohl irgendwie im System verschwunden sein. Keine Ahnung, welche zusätzlichen Verletzungen er davongetragen hat. Und ich habe keinerlei Beweise für die Brutalität, die ich gesehen habe.

Wenn die Polizei schon als einzige Kameras benutzen darf, braucht es dafür ein rechtliches Rahmenwerk, nachdem die Kameras nicht nur angeschaltet sein müssen, sondern auch das Fillmaterial kontrolliert, aber ungefragt an Instanzen der Zivilgesellschaft übergeben werden muss.

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Die von dir beschriebene Situation hebt das Persönlichkeitsrecht oder die Würde des/-r Betroffenen ja nicht auf. Gerade für ein Opfer von Gewalt oder einer Abhängigkeit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie oder er nicht gefilmt werden und die Aufnahmen schon gar veröffentlicht sehen möchte.

Daher u.A. gibt es ja die Körperkameras, denn die Polizei hat die zweckdienliche und rechtliche Legitimation Beweise zu sichern.

Natürlich brauchen wir dennoch gerade bei Aufnahmen von außerordentlichen Situationen im öffentlichen Raum und allgemein bei Auseinandersetzungen mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mehr Rechtssicherheit - insbesondere für Ton - und aber auch ein wenig mehr Ermessensspielraum, da das auch in der Tat auch im öffentlichen Interesse in einer Demokratie steht.

Das bedeutet aber nicht, dass du nicht jetzt schon filmen kannst, solange du die Rechtslage verstehst, auch wenn Polizisten dir widersprechen oder gar das Gerät konfiszieren.

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Bielefeld 👍🏻

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Aber aber das ist bestimmt nur ein Einzelfall und nicht alle Cops sind so 🤡🤡🤡

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Tja

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