Sobald bei Fahrten mit dem 49€-Ticket eine Verspätung von mindestens 20min am Zielort vorliegt, darf man auf IC/ICE umsteigen.

Dafür muss man sich dann ein reguläres Ticket für diese Fahrt kaufen und es anschließend mit einem Fahrgastrechteformular einreichen, woraufhin es vollständig erstattet wird. Als Beleg für die beabsichtigte, verspätete Fahrt reicht laut Bahn FAQ ein Screenshot des DB Navigators mit der entsprechenden Verspätung.

Nachdem mir jetzt mehrfach Schaffner*innen und sogar Personal an den Infoschaltern begegnet sind, die das nicht wussten, schien mir die Information noch nicht weit genug verbreitet.

Edit: Es gibt eine neue EU-Verordnung, durch die die Bahn diesen Umstieg auf Fernverkehrszüge nicht mehr erlauben muss. Für mich lesen sich die Informationen auf der Bahn-Webseite so, als wäre es Stand jetzt noch erlaubt.

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Klingt mir ehrlich gesagt etwas zu riskant. Selbst SuperSparpreis kostet ja kurz vor Abfahrt gerne mal 80€+ und die Bahn ist nicht gerade kulant.

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Ich hab das schon beim 9€ Ticket gemacht und da hat das immer funktioniert. Allerdings hat die Rückerstattung auch ein halbes Jahr gedauert.

Edit: Scheint beim 49€ Ticket nicht mehr zu gehen wegen der geänderten Eisenbahn-Verkehrsordnung.

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Ich dachte, das wurde beim Deutschlandticket explizit ausgeschlossen:

Für solche Tickets gelten Ansprüche auf Schadenersatz oder das Recht, bei Störungen höherwertige Züge zu nutzen, nicht.

https://www.deutschlandfunk.de/fahrgastrechte-bei-verspaetungen-werden-eingeschraenkt-100.html

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Die Bahn Webseite sagt dass es so ist. Irgendein Nachrichtenseite sagt etwas anderes.

Wem glaubst du?

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“Irgendeine Nachrichtenseite”
Bruder ich hab mehr Vertrauen in den öffentlichen Rundfunk als in die Bahn.

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https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Neue-Bahn-Fahrgastrechte-Was-gilt-bei-Verspaetung-oder-Zugausfall,zugausfall130.html sagt genau das Gegenteil:

Für reguläre Nahverkehrstickets gilt: Erreicht der gebuchte Zug sein Ziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung, können Fahrgäste einen nicht-reservierungspflichtigen Zug des Fernverkehrs nutzen. Das gilt allerdings nicht für “erheblich ermäßigte” Tickets, worunter auch das Deutschlandticket, aber auch Länder-Tickets oder Schönes-Wochenende-Tickets fallen.

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So wie ich das verstehe, hätte die Bahn jetzt rechtlich die Möglichkeit, das zu verbieten. Nachdem es auf der oben verlinkten FAQ Seite noch steht und explizit über Änderungen informiert werden soll, ist es wohl (noch) erlaubt.

Auch in der Pressemitteilung der Bahn zur Neuen EU-Fahrgastrechteverordnung wird diese Einschränkung für Deutschlandtickets nicht erwähnt.

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Ist das nicht schon immer so gewesen, dass bei Verspätungen oder Ausfällen der ICE benutzt werden darf, wenn es entweder keine Andere Möglichkeit gibt, oder per Anzeige/Ansage der ICE entsprechend freigegeben wird?

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Es ist unerheblich ob es eine andere Alternative gibt. Du darfst bei erwarteter Verspaetung > 20 Minuten am Zielort immer auch Zuege des Fernverkehrs benutzen, um die Verspaetung zu reduzieren. Wenn du also die Wahl hast zwischen einem ICE oder einem Regio darfst du den ICE nehmen, selbst wenn der Regio nur eine Minute nach dem ICE an deinem Zielort ankommen wuerde.

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Das gilt nur, wenn du mit Zugbindung im Nahverkehr unterwegs bist und nicht mit zB einem der Ländertickets.

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Nein es braucht keine Zugbindung. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind nur “erheblich ermaessigte” Tickets, zu denen u.a. die Laendertickets aber auch das Deutschlandticket gehoeren.

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Das ist so unnötig umständlich. Wieso lässt man einen nicht einfach mitfahren, ohne erstmal wieder in Vorklasse gehen zu müssen? Man weißt doch beim Schaffner sein Ticket nach. Am Ende führt das nur wieder dazu, dass mir der Aufwand zu umständlich ist.

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Das wird mit Sicherheit die Absicht dahinter sein. Genau wie beim Stütze beziehen, der Staat weiß doch bereits dass derjenige arbeitslos ist, und wenn derjenige das Geld nicht mehr braucht weil er nun Einkommen hat, wird er sich schon melden um nicht massive Bußgelder wegen erschleichen von Leistungen und / oder Steuerbetrug abzubekommen.

Stattdessen muss man als Betroffener alle paar Monate den Antrag erneuern, die Bedürftigkeit nachweisen, und durch all die Reifen springen die man so vorgesetzt bekommt, ganz zu schweigen von der Idee diese ganze Bürokratie durch ein BGE zu ersetzen und die Beamten stattdessen steuern fahnden zu lassen. Alles mit dem Hintergedanken dass dann weniger Leute die Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Deutsche Effizienz in Aktion

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Ja, liegt nahe. Wünschte ich hätte die Müße und Mittel, das einfach mal gerichtlich ausfechten zu lassen. Irgendwann

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