Das war mir so nicht klar. Danke.
HLI es gibt einen Zentralrat der Konfessionsfreien.
Wirkt informativ (insbesondere die “Zehn Fragen”, die dort verlinkt sind), mir haben bisher definitiv informierte und umfassende Einordnungen dafür gefehlt, was da heute im Bundestag abgelehnt wurde. Hoffe mal, dass die Informationen hier weitgehend zutreffend sind.
Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich so straffrei ist, wie sie in den Fragen beschreiben. Was passiert, wenn irgendein Verwandter gegen den Arzt klagt, der die Medikamente für die Sterbehilfe verschrieben hat? Selbst wenn man dann freigesprochen wird, hat man erstmal ein schönes Gerichtsverfahren am Hals, das sich auch ewig ziehen kann. Besonders, wenn untere Instanzen erstmal anders entscheiden. Von daher wäre eine explizite gesetzliche Regelung wünschenswert.
Selbst wenn man dann freigesprochen wird, hat man erstmal ein schönes Gerichtsverfahren am Hals
Das ist wirklich kein valides Argument. Vor allem nicht nach der eindeutigen Rechtsprechung des BVerfG zur Sterbehilfe. Daran können untere Instanzen nicht einfach vorbeientscheiden.
Klar, du kannst doch behaupten, dass es nicht der Wunsch des Verstorbenen war Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Zack, hast du eine Anklage am Hals, im schlimmsten Fall wegen Totschlag oder Mord.
Daran können untere Instanzen nicht einfach vorbeientscheiden.
Natürlich können sie das. Wird dann halt spätestens in Karlsruhe wieder kassiert, aber für den Angeklagten ist der Schaden schon angerichtet. Und bis ein Richter wirklich eine ernsthafte Strafe wegen Rechtsbeugung zu befürchten hat, muss viel geschehen.
Es wäre schon wünschenswert vorgeschriebene Beratungsmöglichkeiten zu schaffen. Zur freien Willensbildung ist eben Aufklärung unerlässlich. Ob es dabei eben Therapeuten oder staatliche Einrichtungen braucht und wie lang die Zeit für die Beratung sein soll - darüber sollte sachlich gestritten werden. Aber das jetzt ist eben doch wieder nur Müll.