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Dies ist wieder eine der Maßnahmen, die sich gegen die Falschen richtet. Der durchschnittliche Normalbürger wird maximal hohe fünfstellige Summen an Bargeld beim Kauf z.B. eines KfZ an den Verkäufer übergeben. Sonst fiele mir gerade kein weiter Anwendungsfall ein. Findige Gebrauchtwagenhändler können diese Einschränkung umgehen, indem sie dann auf dem Papier zwei Halbe Autos verkaufen und anschließend das Bargeld in mehreren Schritten auf ihr Konto zu überweisen einzahlen.

Diese Einschränkung hat Ähnlichkeit, wie die Einstellung der Ausgabe von 500-Euro-Banknoten. Auch hier war das Ziel, Bargeldtransaktionen zu erschweren, da dann für einen gleichen Betrag eine höhere Menge an Banknoten mit geringerem Nominalwert erforderlich wird, die in der Folge mehr physischen Platz einnehmen. 10000 € passen bei 500-€-Scheinen noch in einen Briefumschlag - bei 50€-Scheinen schon nicht mehr.

Wer weiterhin Geldwäsche betreiben will - und dies wird kaum der normale Durchschnittsbürger, der seine Einkünfte aus Nicht-Selbstständiger Arbeit bezieht - wird es auch weiterhin tun. Es werden Mittel und Wege gefunden, die entsprechenden Einschränkungen zu umgehen.

Die wenigsten Leute (auch hier gehe ich wieder vom Normal-Bürger aus) werden wohl eine Immobilie für mehrere Hundertausend Euro in Bar bezahlen. Wenn man also wirklich Geldwäsche im großen Stil eindämmen wollte, dann hätte man es schon längst zur Bedingung gemacht, den Kauf von Immobilien ausschließlich bargeldlos durchzuführen.

Mir erscheint es so, als ob diese Maßnahmen eingeführt werden, um zu signalisieren, dass man jetzt was gegen Geldwäsche unternommen hat, ohne dass sich die tatsächlichen Nutznießer von Geldwäschegeschäften einschränken müssen. Die Geldwäsche wird weiter gehen.

Edit: korrekten Terminus im ersten Absatz eingefügt

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10.000 euronen in bar abheben is ok, aber wehe dem bürgergeld empfänger der das pflaschenpfand geld aufs konto einzahlen möchte

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Bargeldobergrenze ist durchaus negativ besetzt bei Leuten, die solche Mengen an Bargeld erhalten. ‘Beim Austrocknen des Sumpfes darf man nicht die Frösche fragen’.

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§14 BBankG: “Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.” (https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html)

Das heißt, wenn man das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel beschränkt, wird man damit sämtliche Zahlungsmittel beschränken.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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https://feddit.de/comment/6555625

Ich freue mich schon darauf, wie die CDU, FDP und AfD hier zusammen dagegen protestieren werden, weil dann die Immobilienlobby nicht mehr Bargeld für die Mafia waschen kann.

Tja Chrissi, da war ich ein paar Stunden schneller. Wer Verhältnisse wie in Mexiko will, muss weiter FDP, CDU und AfD wählen

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