Wem der VRN von der Beförderung ausschließt

Durch eine andere Sache bin ich auf §3 der Beförderungsbedingungen der RNV gestoßen, die ich auch wenn ich schon lange mit den Öffis unterwegs bin noch nie gelesen hatte und die ein paar Fragen aufwirft.

Als erstes schauen wir Absatz 1 an. Hier sind drei Punkte die als Ausschlusskriterien gelten:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

Wie bitte soll das gehen. Viele nutzen den ÖPNV gerade weil sie unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, eben weil sie nicht mehr selbst Fahrtüchtigkeit sind. Wichtig ist auch das das der Wortlaut so wie er da steht schon ab dem ersten Glas Bier oder Wein oder auch Joint gilt.

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz,

Grundsätzlich eine gute Idee um die anderen Fahrgäste zu schützen. Aber was machen betroffene wenn sie z. B. zum Arzt oder zum Einkaufen müssen? Wir erinnern uns an Corona. Da wäre es also zumindest bei durch die Luft übertragbaten Sachen sinnvoller das tragen von FFP2 Masken vorzuschreiben.

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffenschutzgesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen dieser Waffen berechtigt sind.

Jetzt muss ich etwas spitzfindig werden. Reden wir hier vom führen von Waffen oder vom mitführen von Waffen? Das ist ein großer Unterschied. Trage ich z. B. ein Jagdmesser an einer Scheide am Gürtel, so führe ich die Waffe. Führe ich es aber z. B. in einem sicher abgeschlossenen Behältnis (das ist schon ein Rucksack mit Schloss) mit mit, so transportieren ich die Waffe. Letzteres ist an sich legitim, aber mit der Regelung problematisch.

Absatz 2 ist soweit passend und sinnvoll, also weiter zu Absatz 3:

Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Personal. Auf seine Aufforderung sind das Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen zu verlassen.

Dieser Absatz öffnet der Willkür Tür und Tor. Klar werden die meisten Angehörigen des ÖPNVs entsprechend sorgfältig damit umgehen, jedoch sind dann auch ‘Deine Nase gefällt mir nicht, also bleibst Du draußen’ Entscheidungen möglich. Und das solche auch getroffen werden ist bekannt und dokumentiert.

Was meint Ihr dazu?

#VRN #Beförderungsbedingungen #ÖPNV #Gedanken #Meinung #Frage #Heidelberg #Mannheim #Rhein-Neckar #2025-04-11 @verkehrswende @verkehrswende @askfedi @askfedi_de @heidelberg

1 point

@sascha @askfedi @askfedi_de @verkehrswende@a.gup.pe @verkehrswende@feddit.org @heidelberg ich sag’s mal so: es ermöglicht zumindest, dass die Mitarbeitenden alkoholisierte Menschen raus werfen, die zb randalieren, in die Öffis pinkeln oä. Aber eventuell könnte das auch einfach genau so gesagt werden.

FFP2 schützt nicht vor allem, aber vor einigem, weswegen das tatsächlich aufgenommen werden sollte. Grundsätzlich wäre es allerdings wünschenswert, solche Menschen hätten die Möglichkeit, Taxischeine zu nutzen &

permalink
report
reply
1 point

@sascha @askfedi @askfedi_de @verkehrswende@a.gup.pe @verkehrswende@feddit.org @heidelberg Lieferdienste etc. Also zumindest zum gleichen Preis hinsichtlich der Einkäufe. Sowas wie die Chance der GBG beispielsweise.

Hinsichtlich der Waffen hätte auch das spezifischer Formuliert werden können, allerdings kann auch eine gut verpackte Waffe im Laufe der Fahrt entpackt werden und gegen andere verwendet werden. Und auch wenn ich selbst tatsächlich 2 Messer in der Handtasche habe (keins davon zur Verteidigung oä)

permalink
report
parent
reply
0 points

@sascha @askfedi @askfedi_de @verkehrswende@a.gup.pe @verkehrswende@feddit.org @heidelberg hätte ich da trotzdem Verständnis, wenn das Personal mich ‘höflich bittet, das Fahrzeug zu verlassen’.

Allerdings bin ich eh nicht mehr Zielperson, weswegen ich vermutlich nur bedingt eine Meinung dazu haben sollte.

Ich erinnere mich aber einfach noch zu gut an alkoholisierte Fans, die randaliert haben, gepinkelt & übergriffig waren.

permalink
report
parent
reply

@Seitansbraten Eben das ist aber ein Problem. Wenn ich mit dem großen Rucksack und Outdoorausrüstung unterwegs bin, dann gehört da auch immer ein entsprechendes Messer mit dazu. Bei Taxi bzw. Liefergutscheinen wäre das auf jedoch nur Fall eine Idee. Beim Thema Drogen könnte man es auf auffälliges negatives Verhalten abstellen. Ich war auch schon ziemlich sternhagelvoll in der Straßenbahn gesessen, bin dann aber eher ruhiger als sonst.

permalink
report
parent
reply

@sascha Du hast den ersten Satz des ersten Absatzes des §3 nicht zitiert, wodurch ein falscher Eindruck entsteht. Dort wird die Bedingung dafür angegeben, dass die genannten Personengruppen von der Beförderung ausgeschlossen sind — nämlich wenn sie „eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen.“ Und auf die Einschätzung, ob das der Fall ist, bezieht sich Absatz (3).

permalink
report
reply

@p0lise OK den Bezug hatte ich echt nicht hergestellt.

permalink
report
parent
reply

@p0lise Danke Dir für den Hinweis, der ist für mich auch in einer anderen Sache interessant.

permalink
report
parent
reply
0 points

@sascha Du hast da den wichtigen Satzteil “Soweit diese Voraussetzungen vorliegen” (also die “Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste”) übersehen :)

Das ist übrigens letztlich quasi eine Wiedergabe der entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrministeriums und effektiv überall so.

@askfedi @askfedi_de @verkehrswende@a.gup.pe @verkehrswende@feddit.org @heidelberg

permalink
report
reply

@trisschen Ja hatten wir schon weiter oben. Ist aber dann in Verbindung mit folgenden wo die Aussage kommt das Waffen in den Verkehrsmitteln der RNV generell verboten sind.

rnz.de/region/metropolregion-m…

permalink
report
parent
reply

@sascha @trisschen Ich bin ja so ein alter Herr und habe aus Gewohnheit eigentlich immer ein Taschenmesser dabei. Als ich ein kleiner Junge war, war es das Größte, ein eigenes Taschenmesser zu besitzen. Klingenlänge ca. 6 cm. Bin mal gespannt, was passiert, falls ich kontrolliert werde …

permalink
report
parent
reply

@trisschen @juergen Na irgendwo in der Tasche habe ich auch fast immer nen Klappmesser dabei. Nur im Unterschied zum klassischen Taschenmesser wird da die Klinge arretiert. Das Multitool das ich auch oft dabei habe hat glücklichereeise keine größere Klinge. Ich bin zwar noch nie auf die Idee gekommen eins von beiden in der Straßenbahn heraus zu holen, aber bei einer Kontrolle könnte es mich auch erwischen.

permalink
report
parent
reply

askfedi group

!askfedi@a.gup.pe

Create post

I’m a group about askfedi. Follow me to get all the group posts. Tag me to share with the group. Create other groups by searching for or tagging @yourGroupName@a.gup.pe

Community stats

  • 1

    Monthly active users

  • 3

    Posts

  • 27

    Comments

Community moderators