Ich hatte mal wieder eine Situation, wo ich mir als technikaffiner Mensch an den Kopf gefasst habe und möchte diese mit euch teilen:

Ich werde demnächst (endgültig) umziehen und möchte daher meinen Zweitwohnsitz abmelden. Als jemand, der Sachen gerne mal vergisst, nutze ich den Moment, in dem ich daran denke und rufe bei der Stadt an, um zu erfragen, ob ich da schon irgendwas im Vorfeld machen kann.

Antwort: Nein.

  1. Das geht erst ab Zeitpunkt des endgültigen Umzugs
  2. Ich muss in Person erscheinen und mich ausweisen

Dass ich meinen Zweitwohnsitz erst zum Datum des endgültigen Auszugs abmelden kann, erscheint mir aus Sicht des Melderegisters sinnvoll. Aus der organisatorischen Sicht aber eher unverständlich: Warum kann ich nicht z.B. die Kündigung meiner Mietwohnung mit dem entsprechenden Datum darauf einreichen und der Prozess wird am Stichtag angestoßen?

Warum muss ich in Natura erscheinen, wenn es doch schon eine ganze Weile die Onlineausweisfunktion des Personalausweises gibt?

Als Informatiker interessiert mich natürlich der letzte Punkt: Wie geht das eigentlich? Kann ich diese Authentifizierung eigentlich auch selbst irgendwo einbauen?

Weiter gedacht, wäre es ja eigentlich kein Hexenwerk, daraus mal grundlegend ein System zu bauen:

  • Authentifizierung über Perso
  • Antrag in DB mit Fälligkeitsdatum hinterlegen
  • Täglicher Cronjob, der prüft, ob heute ein Antrag offiziell eingereicht werden soll

Also begebe ich mich auf die Suche nach Informationen und stoße über die Webseite des BMI auf personalausweisportal.de … und die Seite liefert nur Timeouts.

Mittlerweile funktioniert sie wieder, aber es sind diese Momente, an denen ich mir einfach denke: Wo zur Hölle und warum überhaupt sind wir eigentlich stehen geblieben?

18 points

Ein Beispiel wo ich mir an den Kopf gefasst habe: Ich habe eine Baulasteintragung bei den Nachbarn benötigt. Diese wird durch das örtliche Bauamt vorgenommen. Dafür muss der Nachbar in Person im Bauamt erscheinen und zustimmen (soweit noch okay). Damit das Bauamt alle relevanten Personen, die eine Berechtigung an dem Grundstück besitzen anschreiben kann benötigen sie einen Grundbuchauszug. Das Grundbuch liegt beim Amtsgericht. Zusätzlich wird an den Terminen der Unterzeichnung ein Grundbuchauszug benötigt. Das Fatale: Zu jedem Zeitpunkt darf der Grundbuchauszug maximal 2 Monate alt sein. Man könnte meinen, dass das Bauamt einen direkten Draht zum Amtsgericht für Grundbuchsachen hat: falsch. Als Antragssteller musst du selbst den Grundbuchauszug deiner Nachbarn beantragen. Dafür benötigst du eine Vollmacht der Nachbarn. Und all das für ein Query an das Grundbuch.

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14 points

Ich beschreib mal wie ich das bei meinem letzten Umzug hier in Finnland in 2014 (also vor etwas ueber 10 Jahren) gemacht habe:

Wir waren gerade auf dem Rueckweg vom Termin um Kaufvertrag zu unterschreiben, und als Hausbesitzer war jetzt klar dass wir umziehen. Ich geh zur Seite der Post, oeffne den Nachsendeantrag, authentifiziere mich ueber meine Bank (die ja meinen Ausweis geprueft hat, und daher bestaetigen kann dass ich das bin), fuelle aus wann und ab welchem Datum ich umziehe, mache ein Haekchen dass meine Frau auch mit umzieht, und schicke das ab. Damit habe ich meinen Nachsendeantrag, und die Post leitet das dann zum Einwohnermeldeamt fuer die Ummeldung weiter.

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4 points

Hier in England wird das auch überraschend gut gelöst. Das ganze https://gov.uk/ sehe ich als gut geschaffen.

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12 points

https://id.bund.de/

Das Portal soll die Authentifizierung übernehmen. Eine offizielle API gibt’s da nicht, meine ich.

Wenn eine Behörde so eine Idee implementieren möchte, wird meistens erstmal von einem Fachheini ein Aufschlag gemacht. Das geht dann zu vers. Positionen und wird unter vers. Gesichtspunkten gewertet. Ein erstes AN wird eingeholt. Wenn der Betrag zur Entwicklung über einem Schwellenwert (100k?) ist, muss öffentlich ausgeschrieben werden.

Das dauert lange. Die Bewerber sind oftmals Firmen, die wissen, wie man dem Staat Geld aus der Tasche ziehen kann.

Der Auftrag wird vergeben. Der Auftragnehmer benötigt nun die Anforderungen. Die werden nun meist alleine im Amt ausgearbeitet. Da Papier lange hält, denken die Autoren lange nach. Natürlich verfasst in solch einem Wort, dass in Streitfällen die Schuld beim AN liegt. Das geht nun zwecks Pflichtenheft an den AN. Jetzt ist schon einige Zeit vergangen.

Da in der Ausschreibung sicherlich nicht von Allem die Rede war, passieren Nachverhandlungen (Geld muss besorgt werden) oder Funktionen werden gestrichen. Und so bekommst du ein halbfertiges Produkt an den Start.

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9 points

Kann ich diese Authentifizierung eigentlich auch selbst irgendwo einbauen?

Sollte afaik nicht so sein, weil du dich nur bei offiziellen Stellen mit deinem Perso einloggen können darfst.

Lilith Wittmann hatte das aber trotzdem Mal gemacht: https://lilithwittmann.medium.com/bundid-eine-digitale-identität-schafft-falsches-vertrauen-4a1d0a3faa03

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4 points

Danke für den Link!

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6 points

Tipp bei sowas: Einfach mehrfach anrufen und die gleiche Frage stellen. Ich hatte es schon sehr oft, dass beim ersten mal missmutige oder schlicht inkompetente Mitarbeiter am Telefon waren, die mir nicht helfen konnten/wollten und beim nächsten mal hat es dann geklappt.

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