Ich würde eine Stufe weitergehen. Im Umkreis von 100 m um eine Schule grundsätzlich Spielstraße, ausgenommen die Schule steht zu nah an einer Hauptstaße. Da sollen meinetwegen dann noch 30 erlaubt sein.
Halteverbot im Umkreis von 100 m um die Schule, ausgenommen Anwohner mit Parkausweis, oder Eltern die nachweislich ein gehbehindertes Kind bringen müssen.
Radwegenetz mit zwei Richtungen je Straßenseite und Zebrastreifen an allen Zubringerstraßen.
Dazu Möglichkeiten für die Schule vereinfacht bei Verstößen Foto- oder Videoaufnahmen zu machen und bei Polizei und Ordnungsamt anzuzeigen.