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Vermutlich muss dein Arbeitgeber dich dann nicht bezahlen und du kannst versuchen den Schaden einzuklagen, der dir durch den Lohnverlust entgangen ist. Wahrscheinlich wird dann aber auch gegen die Verpflegung gegengerechnet, wie bei normaler Haftentschädigung. Ja, wenn du in Deutschland zu Unrecht inhaftiert wirst, wird dir trotzdem die “Verpflegung und Unterkunft” angerechnet.