Zwischen einzelnen Produkten gab es laut BVL teils große Unterschiede. Karotten, Kartoffeln, Äpfel, Erdbeeren und Spargel etwa weisen demnach seit Jahren kaum noch zu hohe Pestizidrückstände auf. Hohe Quoten gibt es hingegen bei Tees und Bohnen mit Hülsen. So lag die Überschreitung bei Chiasamen bei 53,3 Prozent, bei getrockneten Kräutertees bei 18,8 Prozent und bei Granatäpfeln bei 18,7 Prozent.

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Dann kann man aber doch nicht so einen Satz reinschreiben, ohne konkreter auf die Quelle Bezug zu nehmen.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und die relevante Stelle beim BVL aus der Verlinkung rausgesucht. Dies Stand nicht in der Pressemitteilung, sondern in den weiterführenden Informationen unten.
Rückstandshöchsteghalte

Rückstandshöchstgehalte sind Maximalwerte für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln, die für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen festgelegt werden. Bei der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte werden zum einen die in Versuchen ermittelten Rückstände berücksichtigt, zum anderen Daten zur Toxikologie und Verzehrmengen. Rückstandshöchstgehalte werden dabei nicht automatisch auf den toxikologisch gerade noch akzeptablen Wert gelegt, sondern wenn möglich darunter (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable = so niedrig wie möglich und angemessen). Dies bedeutet, dass Rückstandshöchstgehalte zu allererst die Verkehrsfähigkeit regeln. Bei Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes in einem Lebensmittel kann der Handel mit diesem Erzeugnis versagt werden, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefährdung besteht. Nur in einigen Fällen entspricht der Rückstandshöchstgehalt einem gesundheitlich relevanten Grenzwert.

Rückstandshöchstgehalte werden in der EU in einem Gemeinschaftsverfahren festgesetzt. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist nur möglich, wenn für die vorgesehenen Kulturen entsprechende Rückstandshöchstgehalte festgesetzt und diese einhaltbar sind.

D.h. die Tagesschau macht sich hier ohne jede Einordnung die Einschätzung des BVL zu eigen. Man hätte ja schreiben können, dass das BVL diese Einschätzung dazu gibt.

Wenn man sich noch das Gemeinschaftsverfahren anschaut, dann muss einem auch klar sein, dass die Grenzwerte nicht allein nach gesundheitlichen Aspekten bestimmt werden, sondern auch die Interessen der Chemie- und Agrarindustrie eine Rolle spielen, die wie wir gerade sehen, sehr mächtig sind. Auch das BVL positioniert sich dahingehend gerade wieder und die Folgen von zwei Jahrzehnten CDU/CSU Agrarministern wird Özdemir auch noch nicht ausgebügelt haben. Dazu auch interessant dieser Artikel, wie die Pestizid-Grenzwerte unter Seehofer deutlich erhöht wurden.

Dazu kommt schießlich, dass wir nicht nur einem Wirkstoff ausgesetzt sind sondern Tausenden, die einzeln vielleicht unbedenklich sind, in Summe aber problematisch werden.

Ich fände bevor man diese Einschätzungen des BVLs so übernimmt und ein entsprechendes Framing schafft, hätte man mindestens nochmal mit einem Toxikologen sprechen sollen.

Hier werden z.B. von der Heinrich Böll Stiftung zwei Probleme beschrieben. Einerseits hat die EU bisher keinen Rahmen um die kumulative Wirkung zu bewerten und Probleme davon auszuschließen. Andererseits können Pestizidhersteller die Importgrenzwerte sogar erhöhen, indem sie die EU Zulassung auslaufen lassen. Dann wird anstatt des zuvor ermittelten Grenzwertes ein pauschaler Grenzwert angesetzt, der z.T. höher ist.

Im Kontext der aktuellen Proteste wirkt das für mich sowohl vom BVL, als auch von der Tagesschau nach einer einseitigen Darstellung für die konventionelle Landwirtschaft.

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