Sobald bei Fahrten mit dem 49âŹ-Ticket eine VerspĂ€tung von mindestens 20min am Zielort vorliegt, darf man auf IC/ICE umsteigen.
DafĂŒr muss man sich dann ein regulĂ€res Ticket fĂŒr diese Fahrt kaufen und es anschlieĂend mit einem Fahrgastrechteformular einreichen, woraufhin es vollstĂ€ndig erstattet wird. Als Beleg fĂŒr die beabsichtigte, verspĂ€tete Fahrt reicht laut Bahn FAQ ein Screenshot des DB Navigators mit der entsprechenden VerspĂ€tung.
Nachdem mir jetzt mehrfach Schaffner*innen und sogar Personal an den Infoschaltern begegnet sind, die das nicht wussten, schien mir die Information noch nicht weit genug verbreitet.
Edit: Es gibt eine neue EU-Verordnung, durch die die Bahn diesen Umstieg auf FernverkehrszĂŒge nicht mehr erlauben muss. FĂŒr mich lesen sich die Informationen auf der Bahn-Webseite so, als wĂ€re es Stand jetzt noch erlaubt.
Ist das nicht schon immer so gewesen, dass bei VerspÀtungen oder AusfÀllen der ICE benutzt werden darf, wenn es entweder keine Andere Möglichkeit gibt, oder per Anzeige/Ansage der ICE entsprechend freigegeben wird?
Es ist unerheblich ob es eine andere Alternative gibt. Du darfst bei erwarteter Verspaetung > 20 Minuten am Zielort immer auch Zuege des Fernverkehrs benutzen, um die Verspaetung zu reduzieren. Wenn du also die Wahl hast zwischen einem ICE oder einem Regio darfst du den ICE nehmen, selbst wenn der Regio nur eine Minute nach dem ICE an deinem Zielort ankommen wuerde.
Das gilt nur, wenn du mit Zugbindung im Nahverkehr unterwegs bist und nicht mit zB einem der LĂ€ndertickets.
Nein es braucht keine Zugbindung. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind nur âerheblich ermaessigteâ Tickets, zu denen u.a. die Laendertickets aber auch das Deutschlandticket gehoeren.