Die Linken-Politikerin Daphne Weber, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes, hat bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den CDU-Parteichef Friedrich Merz erstattet.

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Im StGB heißt es aber

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt (…)

Zum Hass aufstacheln setzt keine Intention voraus.

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Na ja – ist zum Hass aufstacheln nicht irgendwie eine Intention? Wobei, so wie ich das als juristischer Laie lese, es hier weniger auf die Intention denn auf das Ergebnis ankommt.

Ich denke auch, seine Aussage fällt eher unter Satz 2:

  1. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
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