Nein, in dem Artikel steht eindeutig das es nicht legal ist:
Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln, sagt Croset. Rechtlich zulässig wären in diesem Fall Abmahnungen, eine fristlose Kündigung aber unwirksam, so Croset.