Mag ja sein, aber was soll das für eine Rechtfertigung sein?
Gar keine? Oder warum hab ich von “fahrlässig” gesprochen? Erklärung != Rechtfertigung.
Aha.
Da ist in den meisten Fällen kein böser Wille. Da sitzt natürlich keiner und denkt sich “hehe, die dummen Nutzer zock ich jetzt ab und mach einen Deal mit Google/Facebook”.
Natürlich ist da böser Wille. Vielleicht nicht im Maschinenraum, aber dann auf jeden Fall weiter oben.
Es kommt niemand daher und sagt: „ach die arme Buchhaltung, ist immer völlig überfordert, da ist kein böser Wille“ wenn die Schlagzeile „Telekom unterschlägt 5 Mrd € Steuern“ heißt, oder?
Du verstehst den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit anscheinend nicht. Oder du verstehst die Analyse der Daten in dem Blogpost völlig falsch und leitest daraus Vorsatz ab. Dann argumentierst du allerdings seltsam.
Danke, ich verstehe den Unterschied und den Blogpost sehr gut.
Ein Unternehmen der Größe Telekom macht derartige Dinge nicht „fahrlässig“.
Wenn ich ein Produkt in Verkehr bringe, bin ich als Unternehmen verpflichtet, das auf Einhaltung aller einschlägigen Normen zu kontrollieren.
Es ist jetzt kein arkanes Wissen, dass es die DSGVO u.ä. gibt, da wird nicht versehentlich gegen irgendeinen obskuren Paragrafen von 1897 verstoßen. Es geht um den Kernbereich der Rechtsnormen für digitale Produkte.
Ein Unternehmen, welches ganze Kanzleien beschäftigt, entscheidet sich ganz bewusst dafür diese Sachen nicht zu kontrollieren bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Das ist dann mindestens Eventualvorsatz.
Ich denke auch eher das läuft unter billigend in Kauf genommen und fahrlässig als unter Vorsatz.