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Im Prinzip nicht, aber 2 promille ist schon heftig viel.

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Joar, schon. Aber so lange er mit den 2 Promille sein Auto nicht bewegt, sollte das doch egal sein.

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Ein Alkoholiker hat aber nicht mehr die Wahl ohne alkoholisiert zu sein Auto zu fahren, der ist unter Umständen sogar ohne Alkohol fahruntüchtiger als mit etwas Alkohol, weil das Zittern erst nach den ersten drei Korn aufhört.

Ich kann die rechtliche Lage nicht einschätzen, aber ich würde mir wünschen, dass der Verdacht auf Alkoholismus schon zu einem Einbehalt des Führerscheins führt. Was ich schwieriger finde, sind die enormen Kosten die es hier verursacht zu beweisen, dass er kein Alkoholiker ist.

Es ist schon ok wenn in der Schweiz der Beweis der Fahrtüchtigkeit eine Bringschuld ist, aber den Vorgang extrem teuer und langwierig zu gestalten sollte definitiv nicht sein.

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