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§14 BBankG: “Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.” (https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html)
Das heißt, wenn man das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel beschränkt, wird man damit sämtliche Zahlungsmittel beschränken.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.