Diese Fälle klingen ja erst einmal nicht unbedingt nach dem Radfahrer als Unfallverursacher selbst wenn sie ggf. durch mangelnde Reaktion eine Mitschuld tragen.
Das ist die Frage, ich hab es schon so interpretiert. Am Ende ist man in der Konstellation ja der stärkere Verkehrsteilnehmer und ich weiß nicht ob das nur so ne Binsenweisheit ist oder tatsächlich juristisch festgelegt, aber damit hat man ja im Volksmund ne höhere Verantwortung und muss auch Fehlverhalten von den schwächeren Teilnehmern antizipieren. Genau so bei den parkenden Autos, was zwar natürlich mal wieder ne Frechheit ist, dass öffentlicher Straßenraum umsonst und zur reduzierten Sicherheit der restlichen Verkehrsteilnehmer an parkende Kfz verschenkt wird, aber im Endeffekt können sie keine Ausrede dafür sein jemanden zu spät gesehen zu haben, man muss dann eben aufmerksamer/langsamer fahren. Würden wir hier von Kfz-Fahrern genau so erwarten, dass sie ihre Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen anpassen.
edit weil @Sollbruchstelle@feddit.de zumindest den Klappentext der Studie verlinkt hat und ich es mal überflogen habe:
Da diese UDV ja doch explizit infrastrukturelle Änderungen als Konsequenz fordert ist es schon mindestens befremdlich diese strafrechtliche Bewertung von Einzelfällen als Grundlage zu nehmen, zumal die infrastrukturellen Änderungen sich mit “Radfahren überall verbieten oder kritisch bewerten” zusammenfassen lassen. Mag ja sein dass ein Radfahrer verkehrsstrafrechtlich der Unfallverursacher ist wenn ein Fußgänger schlecht sichtbar zwischen parkenden Autos hervortrat, aber wenn ich ein Unfallforscher bin und infrastrukturelle Änderungen fordere sollte die infrastrukturelle Ausgangssituation vielleicht eine größere Rolle spielen als der juristische Unfallverursacher im Einzelfall.
Schon ziemlich offensichtlich woher hier der Wind weht!