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Bundesjustizminister Marco Buschmann hält nichts von einem Sexkauf-Verbot, wie es Schweden, Frankreich und einige weitere europäische Staaten eingeführt haben. Auf die Frage, ob er eine Bestrafung von Freiern befürworte, antwortete er: “Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts”. Dafür gebe es in Deutschland Instrumente, die auch angewandt werden müssten. Hier sollte der Schwerpunkt liegen.:::

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