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Sie an den Pranger zu stellen, ist sicherlich nicht ganz richtig, weil das Problem eines der gesamten Justiz ist. Der Richterbund hat das Urteil ja klar verteidigt.

Die Männer haben eine völlig betrunkene 15-Jährige vorgefunden, ihr Handy und Geldbeutel geklaut, das ganze gefilmt und sich dabei mit 9-10 anderen abgewechselt. Und dann soll man glauben, dass die Männer nicht genau wussten in welcher Lage sich das Mädchen befunden hat? Das ist schon jenseits von naiv.

Man muss sich auch nicht wundern, wenn in der Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz immer weiter abnimmt, wenn deren Rechtsverständnis immer weniger mit dem vom Volk zu tun hat.

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Wenn du den Artikel lesen würdest, würdest du feststellen, dass diese Darstellung grob falsch ist, dass das Urteil absolut sinnvoll ist, und dass die Hetze gegen die Richterin aus der selben rechtsextrem-faschistischen Ecke kommt, die die Strafrechtsreform 2016 angegriffen hat, durch die es überhaupt zu Verurteilungen gekommen ist.

Kurzum, würde Deutschland von denjenigen regiert werden, die jetzt Mord- und Vergewaltigungsdrohungen gegen die Richtern schreiben, hätten alle Angeklagten freigesprochen werden müssen.

Es konnten nur deswegen Vergewaltigungen verurteilt werden, weil 2016 ins Gesetz geschrieben wurde, dass Konsens explizit sein muss, und bei Einschränkungen wie Trunkenheit kein Konsens möglich ist. Es wurde keine Gewalt gegen das Opfer angewendet, sondern die Täter hätten sich vergewissern müssen, dass das Opfer Konsens gibt und in der Lage ist Konsens zu geben, was wegen der Trunkenheit nicht der Fall war.

Bitte lies den Artikel.

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Hetze gegen die Richterin aus der selben rechtsextrem-faschistischen Ecke kommt

Man nimmt hier halt gerne die extremen Ausreißer um so zu tun als ob es nicht auch aus der breiten Bevölkerung massive Kritik an diesem Urteil gibt.

Es konnten nur deswegen Vergewaltigungen verurteilt werden, weil 2016 ins Gesetz geschrieben wurde, dass Konsens explizit sein muss, und bei Einschränkungen wie Trunkenheit kein Konsens möglich ist. Es wurde keine Gewalt gegen das Opfer angewendet, sondern die Täter hätten sich vergewissern müssen, dass das Opfer Konsens gibt und in der Lage ist Konsens zu geben, was wegen der Trunkenheit nicht der Fall war.

Das Problem ist, dass es bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Bewährungsstrafen gibt. Und es war keineswegs eine so krasser Grenzfall, wie du es beschreibst. Und keine Gewalt würde man auch anwenden, wenn man ein völlig komatöses Mädchen vergewaltigt.

Die Täter haben ein 15-jähriges Mädchen, was völlig verwirrt war, mehrfach hintereinander vergewaltigt und ihr auch noch Geldbeutel und Handy geklaut + Videos gemacht. Glaubst du wirklich, dass sie nicht ganz genau wussten in welchem Zustand das Mädchen ist?

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aus der breiten Bevölkerung massive Kritik an diesem Urteil gibt.

Auf Basis von Boulevardberichterstattung, sowie rechtsextremer und faschistischer Hetze, von Leuten die ebenjenen Straftatsbestand wieder entfernt sehen wollen. Also von Leuten, die Menschen in so einer Situation rechtlich gar nicht geschützt sehen wollen. Der Aufreißer ist ausschließlich, weil die Täter z.T. Migrationshintergrund haben.

Das Problem ist, dass es bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Bewährungsstrafen gibt

Das Problem ist glaube eher, dass die Ausweitung des Begriffs nicht verstanden wird. Ich habe aber vollstes Vertrauen, dass ein Gericht mit 5 Richtern, eine Staatsanwaltschaft, und die Vertretung der Nebenklägerin eher in der Lage waren hier eine Einschätzung vorzunehmen, wofür 68 Verhandlungstage genutzt und über 100 Zeugen befragt wurden, als du es auf Basis von lückenhaften Medienberichten, Rechter Hetze und deiner Vorstellungskraft tun kannst.

Ich habe mich auch erst gefragt wie denn das Urteil sein könne, weil meine Vorstellung vom Tathergang aus den Medienberichten verfälscht war. Ich musste auch mit mir ringen, weil Vergewaltigung als Begriff natürlich entsprechende emotionale Reaktionen erzeugt.

Deswegen bitte ich dich noch mal, dir den Artikel in Ruhe durchzulesen, bevor du gegen die Justiz als Ganzes angehst, und nicht zuletzt die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin, also das Opfer, angreifst, weil sie die Urteile als angemessen akzeptieren.

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