Nachtrag zu dem Thema von vorgestern

Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.

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Naja, auf dem Werksgelände greifen die Schilder ja auch nicht in den öffentlichen Straßenverkehr ein - während diese Schilder hier ja gerade dazu gedacht sind, das Verhalten von Autofahrern im öffentlichen Verkehrsraum zu beeinflussen.

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