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Ist doch bestimmt alt genug um die Strafe zu verkürzen oder auf Bewährung zu setzen oder?
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Die meisten RAF-Taten sind verjährt - bis auf die Morde. Das wird also noch spannend, ob das BKA ihr eine Beteiligung an den noch unaufgeklärten RAF-Morden nachweisen kann. Was die aber auf jeden Fall können ist eine Tatbeteiligung an den Geldtransporter-Überfällen nachzuweisen und die sind wohl noch nicht verjährt.
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