Nach derzeitigem Trend werde der Anteil der christlich-konfessionell gebundenen Menschen in Deutschland schon im nächsten Jahr unter 50 Prozent sinken. Die Konfessionslosen werden voraussichtlich Ende der 2020er-Jahre die 50-Prozent-Marke überschreiten und damit auch die absolute Bevölkerungsmehrheit stellen, wie Christopher Jacobi, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD bei der Vorstellung der Studie den 128 Delegierten des Kirchenparlaments erläuterte.

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Ja, wenn dieser andere Träger das ganze auch ohne Religion hinbekommt, ist das die bessere Alternative und sollte so umgesetzt werden.

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Das ist eine Perspektive, die man vertreten kann. Man muss aber dabei bedenken: Den alternativen Träger muss es halt auch erstmal geben.

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Ich verstehe nicht was das Problem mit “alternativen Trägern” sein soll. Der Staat trägt bereits fast die gesamten Kosten, die Institutionen verwalten sich größtenteils selbst. Wenn da die Kirche als Träger wegbricht, hast du da weiterhin die vom Staat bezahlte Verwaltung die weiterhin vom Staat bezahlt wird und weiterhin die (dann rein staatliche) Institution verwaltet. Dazu hast du dann plötzlich ein vernünftiges Arbeitsgesetz anstelle des kirchlichen und Ärzte müssen nicht mehr fürchten entlassen zu werden wenn sie etwas verschreiben wollen dass sie mit ihrem Gewissen durchaus vereinbaren können, für dessen Verschreibung die Kirche sie aber entlassen hätte.

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Ich verstehe nicht was das Problem mit “alternativen Trägern” sein soll.

Da hast du aber eine alte Diskussion ausgegraben. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass ich überhaupt gar kein Problem mit “alternativen Trägern” beschrieben habe. Insofern gehe ich mal von einem Missverständnis deinerseits aus.

Dazu hast du dann plötzlich ein vernünftiges Arbeitsgesetz anstelle des kirchlichen und Ärzte müssen nicht mehr fürchten entlassen zu werden wenn sie etwas verschreiben wollen dass sie mit ihrem Gewissen durchaus vereinbaren können, für dessen Verschreibung die Kirche sie aber entlassen hätte.

Das “Arbeitsgesetz” (?) ist für alle gleich. Es sieht zum Beispiel vor, dass der Arbeitnehmer eine Loyalitätspflicht hat. Überall, egal ob nun im öffentlichen Dienst oder in der Bank oder in einem Krankenhaus.

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