Tldr: Ist es prinzipiell möglich, Fahrräder auf Tiefgaragenstellplätzen abzustellen?
Bei meiner Wohnung ist ein Tiefgaragenstellplatz dabei (Duplex-Garage). Nun habe ich kein Auto, und ich überlege, anstatt es zu vermieten, es für Fahrräder zu nutzen. Mehr noch, eventuell sogar Nachbarn fragen ob sie gegen ein kleines Entgelt Interesse hätten, sich an einem Fahrradständer zu beteiligen. Fahrradabstellraum ist Mangelware bei uns.
In der Hausordnung konnte ich nichts spezielles finden. Aber wenn man es googelt, findet man Beispiele, wo es grundsätzlich verboten wurde. Warum auch immer, ich fände das eine dämliche Regel. Was soll ich denn machen, wenn ich kein Auto will/brauche …
Was meint ihr?
Edit: danke für die Antworten!
Es kann gut sein, dass je nach Bundesland eine Garage eine Zweckgebundene Immobilie ist. In BW ist das bsp. so. Laut der garagenordnung dürfen dort nur das Auto, Betriebstoffe und Ersatzteile wie Reifen aufbewahrt werden.
Technisch machbar ist es natürlich auf jeden Fall, die Frage ist nur, ob sich der Eigentümer drum schert, weil Kontrollen dieses Gesetzes sind aktuell quasi nicht existent, kann sich natürlich aber ändern, je mehr „Parkplätze“ in den Städten gestrichen werden (aka mehr kontrolliert und überhaupt mal der rechtmäßige Zustand hergestellt wird, Gehwegparken z.B)
Auch kann der Eigentümer evtl. rechtlich gesehen in der Garage gar keine Stellplätze für Räder schaffen, weil Zweckgebundene Immobilie mit entsprechender Genehmigung als Garage.