Ein Arbeitgeber entließ einen krankgeschriebenen Mitarbeiter, nachdem er Party-Fotos entdeckte. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs war das unzulässig

Es sei kein “Krankheitsbild festgestellt worden, bei dem der Besuch einer privaten Veranstaltung geeignet wäre, den Heilungsverlauf hintanzuhalten”, heißt es in der Entscheidung.

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Wie ich die Sprüche immer gehasst habe. Zu krank zum Arbeiten heißt halt nicht zu krank für andere Dinge. Ich war Mal krankgemeldet, sah aber nicht krank aus, und bin beim Einkaufen einem Kollegen begegnet… Soll ich im Bett verhungern oder wie?

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Genau deshalb heißt das ja auch “arbeitsunfähig” und nicht “krank”.

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