Das System, die Monocam, besteht aus einem leistungsfähigen Laptop, einer Kamera und einer KI-gestützten Software, die sogenannte Ablenkungsverstöße voll automatisiert erkennt, also wenn jemand am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert oder in sein Handy tippt. Das Programm wurde vorher mit rund 20.000 Fotos von Fahrzeugführern gefüttert, die das taten. Die Kamera filmt dann den fließenden Verkehr, die Software gleicht das Geschehen auf der Straße mit den Bildern der Handysünder ab. Ist da ein Mobiltelefon im Bereich des Fahrers? Und falls ja, wird es von einer Hand umschlossen? Trifft das zu, signalisiert das Programm einen Treffer. Den schauen sich dann Kontrollkräfte vor Ort an. Am Ende entscheidet immer der Mensch, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht.

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Wenns illegal ist, wird es hoffentlich weggeklagt werden.

2 Monate später kommt dann ein Gesetz, was das ganze legalisiert.

Zynisch? Wer, ich?

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Ich verstehe im Beitrag ehrlich gesagt nicht, was daran illegal sein soll. Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert, nur bei einem “Treffer”. Ähnlich sieht es momentan bei Dashcams aus. Man darf nicht dauerhaft den Verkehr filmen, aber die letzten X Minuten auf Knopfdruck speichern darf man.

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Nein, “man” darf nicht die letzten Minuten speichern. Der Staat ist sowieso nicht “man”, der braucht immer für alles eine Grundlage. Dazu gab es ein Karlsruhe welches sich mit der Abstandsmessung via VKS 3.0 beschäftigt hat und die Aufzeichnung ohne Anlass als Verfassungswidrig beurteilt hat. Denn anders als bei einem Geschwindigkeitsblitzer wo die Aufzeichnung nach dem messtechnischen Ermitteln des Verstoßes (=Anlass) auslöst, wird bei Monoblitzern und wurde bei Abstandskontrollen erst aufgezeichnet und dann Ausgewertet ob ein Verstoß vorlag.

2 BvR 941/08

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Und genau hier sehe ich einen technischen Unterschied. Der Videostream wird halt nicht aufgezeichnet und mit der Videodatei eine Auswertung gemacht. Vielmehr passiert die Auswertung zeitgleich und nur, wenn ein Treffer vorliegt, wird der Verstoß abgespeichert. Somit ist das Sammeln der Daten tatsächlich erst nachdem ein Verdacht (KI schlägt an) für einen Verstoß vorliegt.

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Wer wirklich glaubt, dass die Polizei Daten, die die einmal erhoben hat, wieder löscht, dem ist nicht mehr zu helfen.
Es gibt keine Kontrollinstanz und es wird immer wieder bekannt, das erhobene Daten, ob legal ist illegal, genutzt oder missbraucht werden. Ob es nun die Bewegungsprofile von Pkw sind, Zugangsdaten für Onlinedienste, die privaten Adressen von Stars oder die neue - geheime - Telefonnummer der Ex-Frau.

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Ich bin der letzte, der seine Daten einfach hergibt und froh wäre, dass alle meine Daten hätten. Zugleich muss ich aber sagen, dass wie in meinem anderen Kommentar beschrieben die Daten ja gar nicht erst erhoben werden. Ein Abspeichern erfolgt erst dann, wenn die KI anschlägt.

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