Die Sache ist halt, dass es erst mal bewiesen werden müsste ob jemand Alkoholiker ist. Ich bin Fett und vertrage schon ordentlich was bevor ich was merke. Allerdings kannst du die Situationen im Jahr in denen ich überhaupt mal Alkohol trinke an einer Hand abzählen und brauchst dafür noch nicht mal alle Finger.
Den Rest des Jahres bin ich stocknüchtern und würde noch nicht mal übermüdet ein Kfz führen - würde aber der Argumentation nach bei einer zufälligen Kontrolle plötzlich als Alkoholiker gelten und wäre erst mal genötigt, im Zuge der Beweislastumkehr zu klären, dass ich eben KEIN Alkoholiker bin, nur weil ich (merkwürdiger Weise) gut was vertrage.
Durch mehr Körpermasse hat du mehr Blut, und dadurch ist der Promille-Anteil geringer bei gleicher konsumierter Alkoholmenge.
Das ist bei der Metrik schon berücksichtigt.
Ich denke allerdings auch, dass hier ein Nachweis her müsste, da hast du recht. Es gilt AFAIK auch in der Schweiz „im Zweifel für den Angeklagten“.