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Es kann doch nicht so schwer sein, eine gesetzliche Pflichtversicherung einzuführen, damit wirklich alle einzahlen
Doch, ist es. Da die Privatversicherung kapitalgedeckt ist, sind die Einlagen der Versicherten von Art 14 GG geschützt. Und dieser Artikel ist in der Ewigkeitsklause vor Änderung geschützt. An diese Einlagen kann man also auf gar keinen Fall mehr ran.