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Die Ampel fürchtet sich wohl vor dem Veto der Länder. Das Cannabis-Gesetz in seiner jetzigen Form ist nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Bundesländer können zwar den Vermittlungsausschuss einberufen, damit das Inkrafttreten des Gesetzes aber nur verzögern und nicht verhindern. Hätte die Ampel nun aber den THC-Grenzwert in das Gesetz geschrieben, hätte der Bundesrat intervenieren können. Denn das Verkehrsrecht ist grundsätzlich zustimmungspflichtig. Somit hätte der Bundesrat das gesamte Cannabis-Gesetz stoppen können.
Der wirklich relevante Part
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