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Leider nicht. Solche Formulierungen dienen lediglich dazu um sich vor eventuellen Klagen zu schützen, da ja kein “tatsächliches Wirkversprechen” abgegeben wurde.
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Komischerweise ist so eine Klausel bei Dingen, die schwerer messbar sind (wie obendrüber Pflanzenwachstum und Wasserreinigung) offenbar nicht nötig.
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