Mit der Entscheidung folgt das Saarland - wie andere Bundesländer zuvor - den Empfehlungen unter anderem des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der “Initiative Schwarze Menschen” in Deutschland. Sie fordern teils schon seit Jahrzehnten die Streichung des Begriffs aus dem Grundgesetz, konkret aus Artikel 3 Absatz 3, Satz 1. Der besagt, dass “niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden” darf.

Warum streicht man die ganzen Gründe nicht komplett (“Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden”), oder macht eine Positivliste daraus, “Menschen dürfen nur aufgrund ihrer Augenfarbe oder Schuhgröße benachteiligt oder bevorzugt werden” (denn das ist ja lt. GG erlaubt). Dann müsste man Diskriminierungen konkret begründen.

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Weil das GG die Grundlage legen soll. Natürlich sollte das Ziel sein, Menschen überhaupt nicht zu diskriminieren. Im GG sind aber die aus Sicht der Ersteller wichtigsten Punkte, auf die sich geeinigt werden konnte. Und es wird genau dieser Begriff gewählt, weil es so etwas wie „Rassen“ bei Menschen aus wissenschaftlicher Sicht nicht gibt.

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