Nach Angaben des Justizministeriums wurden bis Mitte Juni 33 Gefangene aus bayerischen Gefängnissen entlassen, weil ihre Strafe vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung neu bewertet werden musste. Darunter war nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I auch ein Arzt, der Cannabis verschrieben und damit gegen zur Tatzeit noch geltendes Recht verstoßen hatte.
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