Vom dort verlinkten Artikel:
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht noch am Freitagmorgen die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn beraten und wenig später per Eilantrag untersagt. Da waren jedoch bereits Fakten geschaffen: Maja war gegen 6:50 Uhr österreichischen Beamten übergeben und von dort gegen 10 Uhr ungarischen Polizisten übergeben worden.
Krass. Da hat man sich beeilt und bewusst in der Kommunikation mit anderen Behörden (Berlin) Informationen unterschlagen, damit das geht.