Sexuelle Übergriffe an Bewusstlosen sind nach Paragraph 177 Absatz 2 des Strafgesetzbuches strafbar. Der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen hingegen nicht. Das Bundesministerium der Justiz erklärte dazu auf Anfrage: “Kriminalpolitisch ist es nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz nicht geboten, dies zu ändern.”
Wie kann das denn sein? Damit werden die Opfer doch noch zusätzlich weiter verletzt und gedemütigt, und Täter werden noch zusätzlich motiviert, vlt. sogar finanziell, solche Taten zu begehen.
Beweise selbst anfertigen von Straftaten ist allerdings auch selten dämlich.
Ich gehe davon aus dass das Menschen die Beweismittel, aus welchem Grund auch immer, haben nicht kriminalisiert sind.
Jemand schickt das video an die falsche Person, filmt die tat auf der Straße vom dem Tätern unbemerkt oder so was in der Art.
Das wäre zumindest meine Vermutung.
Und es ist de facto nicht durchsetzbar. Entsprechende Suchbegriffe auf einschlägigen Porno-Seiten und schon ist man theoretisch (temporär) im Besitz besagten (möglicherweise echtem) Materials. Kann allein durch das pre-caching der Seite passieren das Bilder geladen werden die nie angeschaut wurden. Exakt diese Diskussion kommt immer Mal wieder mit unterschiedlichen Ergebnissen auf.
Wie verbietet man digitales Material effektiv? Wie bestraft man es? Wann Absicht und wann Versehen? Alles sehr diffus und schwierig durch Gesetze festzunageln, vor allem im Globalen Internet… (ohne Zensur oder Überwachung ist jedes Gesetz nur Augenwischerei das kein Durchsetzungsvermögen hat)
Zudem was /u/sobanto@feddit.org gesagt hat, kommt hinzu:
Es kann vielleicht nicht gegen die Besitzer dieser Materialien zusätzlich vorgegangen werden. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man zusätzlich gegen die filmende Person wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf Schmerzensgeld klagen kann.
Natürlich gibt es ein Recht am eigenen Bild und Datenschutz, usw…
Also lass die Hysterie mal stecken, sonst wird das wie bei den “Kinderpornos”. Leute in irgendwelchen Amateurpornogruppen oder -foren machen sich unbewusst und unweigerlich strafbar, weil sie den Hintergrund nicht kennen und unmöglich erkennen können. Wer mit Beweisen zur Polizei geht, hat erst mal selbst ein Verfahren am Hals…
Die Zahl der Sexualstraftaten im Netz explodiert!
Und natürlich braucht man die totale Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung, weil man sonst nichts gegen die illegalen Inhalte machen kann, Gut, zugegeben, das ist korrekt. Datenschutzrechte kann man nur durch Überwachung von Datenverarbeitung durchsetzen.
Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!
Wer diese Aufnahmen weiterverbreitet macht sich damit zwar strafbar, die Empfänger aber nicht. Und das kann bei Vergewaltigungen nicht angehen, genauso wie es bei Kindesmissbrauch als besondere Fälle von Vergewaltigungen nicht angeht.
Wer der Meinung ist, sich auf seine Vergewaltigungsfantasie einen runterholen zu müssen, muss dann eben sicherstellen, dass die Aufnahmen nur gestellt und von Personen stammen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Du kannst ja mal versuchen der Polizei und Gerichten zu erklären, dass du bei der Tüte mit weißem Pulver dachtest, es sei Puderzucker und garnicht wissen konntest, dass dir da Kokain verkauft wurde. Das ist so ungefähr das Niveau der Ausrede. Ich finde es auch schräg, dass man der Meinung ist, es sei schützenswerter, sich irgendwelche zwielichtigen Pornos reinzuziehen, als die sexuelle Selbstbestimmung der Opfer.
Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!
Dass man was falsch versteht, ist ja normal, aber in so einem Fall muss man doch stutzig werden und nochmal lesen. Ist es in deinem Umfeld etwa üblich, solche Aussagen zu machen?