Wer in Deutschland eine Psychotherapie machen will, muss oft mit langen Wartezeiten rechnen. Dabei gibt es eigentlich genug Therapeuten. Die allerdings müssen für einen Kassensitz viel Geld bezahlen.

Für Katharina Buttkus war der Gipfel erreicht, als sie vor dem Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) belehrt wurde: “Sie müssen doch wissen, dass 100.000 Euro in Köln normale Preise sind!” Das sei ihr gesagt worden, bevor sie als Übernahmekandidatin eines halben psychotherapeutischen Kassensitzes in Köln abgelehnt wurde. Und zwar, obwohl sie nach den offiziellen Kriterien des Zulassungsausschuss geeigneter war als ihre Mitbewerberin, wie sie selbst erzählt.

Mithilfe ihrer Anwältin Caterina Wehage legte sie Widerspruch ein und sagte einem System den Kampf an, das sich in den vergangenen Jahren in einigen Regionen Deutschlands mehr und mehr zuzuspitzen scheint.

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Ja, aber wenn wir mehr Sitze bereit stellen, dann nutzen Leute das noch und wir müssen das bezahlen?!

— Kassen CEOs

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Außerdem gehen die Leute dann am Ende noch zu einem anderen Arzt, wenn die Sprechstundenhilfe monatelang nicht ans Telefon geht und einen dann anranzt warum man nicht früher gekommen sei. Nicht auszudenken!

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Kassenärztliche Vereinigung. Die machen das,nicht die Kassen selber. Großer Unterschied.

Den die Führung der KVen wählen die Kassensitz-habenden Ärzte im Rahmen der Selbstverantwortung selber.

…warum das keine gute Idee ist,dass nur diejenigen die einen Sitz haben mitreden dürfte ja klar sein.

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Nein, das macht der Zulassungsausschuss, in dem Ärzte und Krankenkassen sitzen. Der Zulassungsausschuss ist ein unabhängiges Gremium der Selbstverwaltung.

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Und im Zulassungsausschuss sitzen Ärzte und Krankenkassenvertreter. Keine Psychotherapeuten. Es ist schon extrem perfide, dass die Bedarfsprüfung von Menschen gemacht wird, die von einer neutralen oder knappen Bedarfslage mehr profitieren als von guter Versorgung.

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Nein,die Bedarfsplanung wird durch die KVen erstellt. Der Zulassungsausschuss regelt nur die Vergabe.

Durch die den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen obliegende Bedarfsplanung sollen zum Zwecke einer auch mittel- und langfristig wirksamen Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und als Grundlage für Sicherstellungsmaßnahmen umfassende und vergleichbare Übersichten über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung und die absehbare Entwicklung des Bedarfs vermittelt werden.

(§12 Abs. 1 Arzt ZV)

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