Was ihn am meisten ärgere, sei die Begründung des LGL. „Wir bekommen die Lizenz nicht, weil wir drei Rollstuhlfahrer unter unseren 146 Mitgliedern haben. Das LGL verlangt, dass jedes Mitglied an den Cannabis-Pflanzen arbeiten kann.“ Doch die Rollstuhlfahrer kämen in den Bereich, wo die Pflanzen stehen, gar nicht rein. „Da ist es zu eng.“

Tuncer habe ihnen deshalb andere Aufgaben zugedacht. „Zum Beispiel in der Verwaltung, für Social Media oder fürs Wiegen und Verpacken.“ Das habe er vorab in Zusammenarbeit mit LGL-Beamten so in die Satzung geschrieben. Jetzt habe das LGL genau das nicht erlaubt, so Tuncer.

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Zumal es ja Menschen gibt, die gar keine Gartenarbeiten verrichten könnten, selbst wenn sie mit dem Rollstuhl bis zur Pflanze kämen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ausschluss von Behinderten aus dem Vereinsleben die Intention des Gesetzgebers war.

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Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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