Was bedeutet es eigentlich, dass für Cannabispatienten die Regeln nicht gelten?
Das hat mich jetzt auch mal interessiert. Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden:
Der Grenzwert gilt allerdings nicht für Cannabispatienten. Laut § 24a StVG liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn “die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt”.
Das heißt, bei einer Kontrolle und einem positiven Test - der Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit liegt auch hier bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum - droht Autofahrern mit einem Rezept für Cannabis keine Strafe. Außer bei Ausfallerscheinungen. Dann kann nach § 316 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit höheren Strafen rechnen.
https://www.brisant.de/gesundheit/drogen/kiffen-autofahren-238~amp.html
Also scheinen Patienten solange Auto fahren zu dürfen, solange sie nicht offensichtlich berauscht sind. So verstehe ich das.
Ich weiß nicht wie ich das finden soll. Einerseits natürlich gut, weil Kranke so nicht benachteiligt werden aber andererseits finde ich schon, dass man 100% fahrtüchtig sein sollte wenn man sich in ein Auto setzt und nicht 99%. Das sag ich jetzt mal so als Fußgänger und Radfahrer.
In anderen Quellen die allerdings aus der Zeit vor der Legalisierung stammen habe ich leider auch gelesen, dass die Polizei die Info an die Führerscheinstelle weitergeben muss und diese eine MPU anordnen kann, egal in welchem Zustand man Auto gefahren ist. Ich denke die Lage ist weiterhin ziemlich unübersichtlich und irgendwie nicht optimal egal von welcher Seite man es betrachtet :/