Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der “nicht geringen Menge” für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.

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Das ist wirklich ganz knochentrocken der Mittelfinger einmal rundherum in alle Richtungen.

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Der letzte Satz ist vermutlich der akademischste mic drop seit es Urteile gibt.

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Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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