Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Alter immer diese Urteile, genau dasselbe wie mit der Löschpflicht in den Mediatheken.
Was kommt ales nächstes? Amazon verklagt öffentliche Büchereien?
Eindeutig - mit solchen Regelungen kann man sich als Staat dann auch zum sterben hinlegen und am Ende nur noch die Lizenz zur Ausgabe von Personalausweisen an die Privatwirtschaft verkaufen.
Und am Ende dürfen Lehrer keinen schulinternen Kuchenverkauf mehr organisieren, weil das dem lokalen Bäcker Konkurrenz macht
Die städtische Müllabfuhr wird abgeschafft. Schließlich können das auch Privatunternehmen mit höheren Preisen, schlechteren Leistungen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen leisten.