Archivierter Artikel aus der “Wirtschaftswoche”:

Die Neigung der Deutschen zum Blaumachen ist belegt. Eine vorsichtige Reduzierung der Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen könnte helfen. Ein Kommentar.

Eine neue Scheißidee, die in die ähnliche Kerbe schlägt, wie schon die Debatte der arbeitsverweigernden Bürgergeldempfänger: Weil ein zu vernachlässigender Prozentsatz der Leute das System für sich ausnutzt, sollen dafür alle bestraft werden. Dieses Mal: krank feiern.

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Krankenschein ab erstem Tag ist halt ein dicker Stinkefinger zum Vertrauen in die Arbeitnehmer. Wer krank ist hat gerade am ersten Krankheitstag nicht unbedingt Bock, sich ins Wartezimmer zu hocken. Was mich mal interessieren würde: wenn ich zwei Tage ohne Arzt krank bin, bin ich am dritten wieder da. Wenn ich am Ersten zum Doc gehe, schreibt der mich die ganze Woche krank. Ob’s da Statistiken zu gibt?

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Krankenschein ab erstem Tag ist halt ein dicker Stinkefinger zum Vertrauen in die Arbeitnehmer.

Das stimmt, laut Kolumne ist das ja so stark gestört dass man anfängt über die Lohnfortzahlung zu diskutierten. Das ist, finde ich, ein noch größerer Mittelfinger.

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Wer krank ist hat gerade am ersten Krankheitstag nicht unbedingt Bock, sich ins Wartezimmer zu hocken.

Bin da ganz bei Dir und bei ansteckenden Krankheiten ist es insgesamt schöner, wenn man die Erreger nicht großzügig in der Öffentlichkeit und besonders im Wartezimmer verteilt. Daher bin ich grundsätzlich für die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Leider wird das bei vielen Ärzten hier im ländlichen Bereich aber nicht angeboten. Da müsste nachgebessert werden.

Krankenschein ab erstem Tag ist halt ein dicker Stinkefinger zum Vertrauen in die Arbeitnehmer.

Um da mal einen Punkt anzubringen, den viele Arbeitnehmer manchmal nicht im Blick haben und der gar nichts mit Vertrauen zu tun hat: Gerade bei kleineren und mittleren Betrieben ist der Arbeitsausfall bei Krankheit verbunden mit der Lohnfortzahlung eine finanzielle Belastung. Daher gibt es die Aufwendungsausgleichszahlung der Krankenkasse, durch die ihnen ein Teil der Aufwendungen erstattet wird. Und die Krankenkassen verlangen einen Nachweis. Da läuft es darauf hinaus, dass ohne Attest keine Zahlung erfolgt.

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