Ich vermute nichts. Er hätte ja auch vorbeischießen können, das kann schließlich keiner nachweisen.
Das Opfer ist “aus nächster Nähe” erschossen worden. Da wird das mit dem glaubhaften Vorbeischießen schwierig.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/stasi-mordprozess-100.html
Mein Onkel meinte aus seiner Wehdienstzeit, dass man mit den russischen Pistolen bessere Trefferchancen hatte, wenn man sie geworfen hat, anstatt damit zuschießen.
Wenn die schreiben “aus nächster Nähe”, gehe ich davon aus, dass die wirklich nur wenige Meter (maximal 5) meinen und nicht die 25 auf der Schießbahn.