Der Umgang der in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban mit Frauen ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge als Verfolgung einzustufen, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen kann. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es, wenn ein Mitglied der EU lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt, wie der EuGH am Freitag entschied. Er beantwortete damit Fragen aus Österreich.

Dort muss der Verwaltungsgerichtshof über die Klagen zweier Afghaninnen entscheiden. Sie wenden sich gegen die Weigerung der österreichischen Behörden, sie als Flüchtlinge anzuerkennen. Die Frauen machen geltend, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige.

Der Verwaltungsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, wie er das sieht. Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedsstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne.

Der EuGH antwortete nun, dass Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen seien. Zwangsverheiratung sei einer Form der Sklaverei gleichzustellen.

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Das Konzept, dass ein Land sicher für die Hälfte der Bevölkerung sei, wenn die andere Hälfte massiver Gewalt ausgesetzt ist, finde ich jedoch ziemlich abwegig.

Findest du wirklich? Das ist doch letztlich einer der Grundgedanken beim Asyl: denjenigen Schutz bieten, die im Land aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften verfolgt werden. Das kann politische Verfolgung sein, oder eben auch aufgrund von Herkunft oder Geschlecht.

Der klassische Kriegsflüchtling, der hier statt Asyl subsidiären Schutz bekommt, dafür aber quasi die gesamte Bevölkerung betrifft, ist ja, auch wenn es hier die letzten Jahre das Thema Migration dominiert hat, eigentlich eine ganz andere Geschichte.

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