Ich hoffe die Niederländer haben Erfolg mit der Durchsetzung dieses Gesetzes. Die Zustände für Frauen sind unerträglich. Für übergriffige Macker muss eine Atmosphäre der Angst hergestellt werden.

https://archive.ph/N3Zko

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Der Mann hatte nach Zeugenaussagen im August im Zentrum von Rotterdam eine junge Frau sexuell bedrängt – zunächst mit Bemerkungen und Zurufen, dann war er ihr hinterhergelaufen und hatte sie auch an den Hüften festgehalten. Ordnungskräfte hatten dies beobachtet und auch gesehen, dass die Frau versucht hatte, den Mann abzuwehren. Er hatte vor Gericht die Aussage verweigert.

Ich glaube die Ordnungskräfte haben hier eine Vergewaltigung vereitelt und nicht nur anmaßende sprüche.

Heilige scheiße das ist gruselig. Da ist das Tierabwehrspray in der Tasche dann doch etwas Beruhigung - gegen solch wiederliche Tiere.

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Tierabwehrspray

Du weißt das sicher schon, für alle die mitlesen und das vielleicht noch nicht wissen:

In Deutschland gibt es strenge Regeln dazu wie stark Pfefferspray zur persönlichen Selbstverteidigung gegen andere Menschen sein darf. Bei Pfefferspray das zur Abwehr von aggressiven Tieren (nicht Menschen) dienen soll gelten andere Grenzen, die deutlich stärkere Mittel zulassen.

Wenn eine Person aber in eine Notwehrlage gerät und nur Tierabwehrspray und kein milderes Mittel zur Verfügung hat darf diese Person das Tierabwehrspray auch legal zur Selbstverteidigung gegen Menschen einsetzen.

Das ist ausdrücklich keine Empfehlung für irgendwas, macht mit dieser Information was ihr wollt.

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Jupp, danke für die Zusatzinfo. War mir bekannt.

Hab das wenn dann auch nur primär für Runden Abends dabei, um mich vor Übergriffigen Hunden schützen zu können.

Wenn dann eine Situation eintritt, in der ein Mensch sich so abartig und für mich oder andere gefährdent verhält seh ich da das Recht auf meiner Seite.

Und selbst wenn nicht, hauptsache man konnte - wie hier - eine potentielle Vergewaltigung vereiteln.

Reizspray für/gegen Menschen ist halt auch Sicherheitsdiensten vorbehalten und normale Bürger dürfen dass afaik nicht mit sich führen.

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Wenn eine Person aber in eine Notwehrlage gerät und nur Tierabwehrspray und kein milderes Mittel zur Verfügung hat darf diese Person das Tierabwehrspray auch legal zur Selbstverteidigung gegen Menschen einsetzen.

Das gilt im Übrigen sogar in viel weiterem Umfang. Wenn ich mich nicht völlig falsch erinnere gab es sogar mal ein BGH-Urteil, dass der Einsatz einer illegalen (Feuer?-) Waffe in einer Notwehrsituation nicht nur nicht strafbar ist, sondern du danach noch nicht einmal wegen illegalen Waffenbesitzes bestraft werden darfst, weil das ja nur durch die legale Notwehrhandlung ans Licht kam und du wenn du die Waffe aus Angst vor Konsequenzen für den illegalen Besitz nicht benutzen könntest ja in deiner legalen Notwehrfähigkeit herabgesetzt wärst. Oder so ähnlich, IANAL.

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Ich abin nicht ain Lanwalt

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