Bislang war in Österreich nur klargestellt, dass Spieler erlittene Verluste von nicht genehmigten Glücksspielanbietern zurückverlangen können. Könnten Spieler ihre illegalen Verluste zurückverlangen, ihre illegalen Gewinne aber behalten, wäre die Teilnahme an den illegalen Spielen risikolos. Das würde die Teilnahme an illegalem Glücksspiel erst recht attraktiv machen und Suchtgefahr bergen, führt der OGH aus. Er verweist auf die Rückabwicklungsbestimmung in Paragraph 877 ABGB: "Wer die Aufhebung eines Vertrages aus Mangel der Einwilligung verlangt, muß dagegen auch alles zurückstellen, was er aus einem solchen Vertrage zu seinem Vortheile erhalten hat."
Auch im jetzt vom OGH entschiedenen Fall verklagte zunächst die Spielerin den maltesischen Anbieter auf Rückzahlung behaupteter Verluste. Darauf reagierte der beklagte Glücksspielanbieter mit einer Gegenklage: Tatsächlich habe die Spielerin von 22. Mai 2020 bis 27. Juli 2020 21.928 Euro eingezahlt und 29.090,71 Euro ausgezahlt erhalten, mithin 7.152,71 Euro Gewinn gemacht. Da die Spielerin behaupte, der zugrundeliegende Glücksspielvertrag sei nichtig, müsse sie ihren Gewinn zurückgeben. Die Österreicherin zog zwar ihre Klage zurück, doch der Stein rollte bereits.
Die ganze Klage der Österreicherin war milde ausgedrückt … nicht durchdacht. 7000€ Gewinn machen und dann noch die Verluste zurückfordern wollen (die es ja am Papier nicht gibt).