Schon komisch, wie es immer auf maximal 23 Monate Bewährungsstrafe und null Konsequenzen für das Dienstverhältnis hinausläuft.

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Der Vorsitzende Richter sprach laut Bayerischem Rundfunk von einem »hohen Maß an Pflichtvergessenheit«. Dass die Tat nicht vorsätzlich war, daran sei »nicht ansatzweise zu denken«.

Dann frage ich mich schon, wie dieses Urteil zu Stande kommt. Von der Beschreibung des Tatherganges war einiges Glück im Spiel, dass niemand schwer verletzt oder getötet wurde. Wenn die Tat vorsätzlich war, und jemand wäre getötet worden, dann müsste das Urteil auf Totschlag oder gar Mord hinauslaufen.

“Knapp daneben” sollte aus meiner Sicht rechtlich nicht den Unterschied zwischen einer Bewährungsstrafe und Lebenslänglich machen.

Schon gar nicht für jemanden, dem das Gewaltmonopol übertragen und Schusswaffen zum täglichen Gebrauch gegeben werden.

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