Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, ein solches Vorgehen von Beamten des Bundeskriminalamts wäre ein absoluter Tabubruch. Angesichts des Grundgesetzes sei dies nicht möglich. Buschmann kündigte an, er werde die Pläne stoppen.

Der Gesetzentwurf der SPD-Ministerin sieht laut Medienberichten vor, dass das Bundeskriminalamt in Einzelfällen Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen darf. Die erweiterten Befugnisse würden etwa das Anbringen von Spähsoftware auf Computern oder Smartphones ermöglichen. Das Betreten einer Wohnung steht demnach unter hohen Auflagen. So soll es etwa ausschließlich der Terrorismusbekämpfung dienen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten sowie das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente.

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Die FDP ist ja zu was zu gebrauchen.

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